Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

"Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen." Dieses furchtbare Zitat von Franz Müntefering, gefallen im Mai letzen Jahres auf einer SPD-Fraktionssitzung im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz, hat jetzt offiziell ein erstes Todesopfer nach sich gezogen: Ein 20-jähriger Jugendlicher aus dem pfälzischen Speyer starb an Unterernährung, weil ihm die Behörden wegen "Pflichtverletzungen" sämtliche sozialen Leistungen entzogen hatten.

Der junge Mann hatte sein Leben noch vor sich, doch die Behördenbürokratie hat mit ihren brutalen Sanktionsmaßnahmen erreicht, was laut Grundgesetz und allen zivilisatorischen Einsichten gar nicht sein dürfte: Verhungern durch unterlassene Hilfeleistung.

Die dortige ARGE (in diesem Fall namentlich GfA - Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration) weist jegliche Schuld von sich: Sie argumentiert, in Speyer gäbe es doch kirchliche Einrichtungen, bei der sich der Jugendliche sein Essen hätte besorgen können. Hätte Könnte. Darf der Staat seine Fürsorgepflicht an private Einrichtungen einfach so abschieben?

Tatsächlich sind bei Hartz IV keinerlei Regelungen vorgesehen, die bei einer Leistungskürzung oder dem vollständigen Entzug die möglichen Folgen einer solchen Maßnahme im Auge behält. Hier werden Menschen quasi einfach auf den Müll geschmissen und müssen selbst zusehen, wie sie über die Runden kommen, wenn sie sich "Fehlverhalten" zuschulden kommen haben lassen. Und wer das aus psychischen oder körperlichen Gründen nicht kann, etwa weil er zu stolz zum Betteln ist?

Was viele nicht wissen (wollen?): Der Hungertod in unseren "sozialen" Marktwirtschaften ist nicht unbedingt eine Ausnahmeerscheinung. Meistens sind es ältere Menschen, die wegen eines zu geringen Lebensunterhaltes an den Folgen einer Mangelernährung sterben. Dies wird jedoch in den seltensten Fällen publik. Aus Scham, ergänzende Sozialleistungen beantragen zu müssen, durchsuchen sie Nächtens lieber die Mülltonnen nach Pfandflaschen und Essbarem. Nicht nur Politiker schauen gerne weg.

Mit Langzeitarbeitslosen, die sich den oft schikanierenden und manchmal auch menschenunwürdigen Behördenhandeln widersetzen oder meist nur passiv Versäumnisse verschulden, wird nach §31 SGB kurzer Prozess gemacht: Dreimal verkehrt reagiert (Kürzungen: 30-60-100 Prozent, bei unter 25-jährigen reichen bereits zwei Verstöße) und der Hilfsbedürftige findet sich auf der Straße wieder. Das Sozialgesetzbuch verkommt zum Strafgesetzbuch, die Würde des Menschen wird außer Kraft gesetzt. Nach einem Bericht der Bundeagentur für Arbeit müssen inzwischen knapp 20.000 Langzeitarbeitslose mit zwei und mehr Sanktionen leben.

Der jetzt unter noch nicht ganz geklärten Umständen verhungerte junge Mann (seine Mutter wurde mit ernährungsbedingten Mangelerscheinungen ins Krankenhaus eingewiesen) ist wohl der erste einfach so Verhungerte, aber längst nicht das erste Opfer, das diese unsoziale Gesetzgebung hervorgebracht hat. Bereits im November 2004 nahm sich ein Mann in Ludwigsburg das Leben, indem er mit seinem Auto in den Haupteingang der regionalen Arbeitsagentur raste. Die Zahl der Selbstmorde von Arbeitslosen, die sich wegen einer finanziell ausweglosen Situation umbringen, steigt von Jahr zu Jahr kontinuierlich.

Aber auch die Zahl derer wächst, die sich den Androhungen und Zwangsanordnungen verbal entgegenstellen. Fast täglich kommt es auf den Fluren der meist spartanisch eingerichteten ARGEn zu lautstarken Auseinandersetzungen, aus Angst vor Handgreiflichkeiten hält sich in den meisten größeren Städten zusätzliches Sicherheitspersonal zum Eingreifen bereit. Die angestellten Sachbearbeiter, denen oft keine andere Wahl bleibt und die aus Angst vor Entlassung die Vorschriften ohne einen eigenen Ermessungsspielraum buchstabengetreu umsetzen müssen, sind völlig überfordert, der Krankenstand in diesem Bereich zählt zu den höchsten in dieser Republik.

Inzwischen gibt es auch eine erste Reaktion von Speyrer Arbeitsloseninitiativen. Mit einer Mahnwache und Kundgebungen wollen sie am 26. April auf dieses unfassbare tragische Ereignis aufmerksam machen. Es ist davon auszugehen dass es nicht dabei bleibt und sich bundesweit auch andere Organisationen mit entsprechenden Aktionen anschließen.

Damit Hartz IV und dumme Sprüche von sogenannten Sozialdemokraten endgültig der Vergangenheit angehören werden.

Quellen:
Hungertod eines Arbeitslosen - Tödliche Gesetzes-Logik
(stern.de, 19.04.2007)
Behörde sieht keine Schuld am Tod eines Arbeitslosen (N 24, 18.04.2007)
Ludwigshafen: Betreiber von HARTZ IV verwalten den Hunger und übersehen den Tod (stattweb.de, 18.04.2007)
Aktuelles vom Alg2-Hartz4-Forum (alg2-hartz4.de, 19.04.2007)
Arbeiten fürs Essen (Die Zeit, 10.5.2006)
Arbeitsloser tötet sich vor Arbeitsagentur (soned.at, 10.11.2004)

UPDATE: 20.04.: News und Reviews

Protest:
Ort und Rahmen des lokalen Gedenkens stehen inzwischen fest:
Donnerstag den 26.04.07 von 10.00 – 17.00 Uhr Mahnwache und Kundgebung vor der GfA -Vorderpfalz in Ludwigshafen!
Abschlusskundgebung von 15.30- 16.30 am Theaterplatz vor dem Pfalzbau
Mehr dazu...

Der Hungertod hat bisher (20.4., 16:00) in der Presse eine eher verhaltene Resonanz gefunden. Größere Tageszeitungen (Süddeutsche, FR, FAZ, Welt) waren sachlich, Berichte von Stern de und des Kölner Stadtanzeigers vermitteln Betroffenheit. ARD, ZDF, Spegel Online und Bild haben davon überhaupt keine Notiz genommen, hier steht stattdessen das Wohlergehen des Eisbären Knut im Vordergrund. Auffallend ist, dass in den Artikeln eine depressive Erkrankung des Opfers zentral herausgehoben wird, als wäre dies bei Langzeitarbeitslosen etwas Besonderes. Dass dem 20jährigen kein einziger Euro mehr überwiesen wurde (was seine Mutter erhielt ist noch unklar…) geht in der Berichterstattung eher unter. Ein Blogger will wissen, der 20jährige hätte beim Auffinden nur noch 35 kg gewogen.

Kölner Stadtanzeiger: Arbeitsloser qualvoll verhungert
... Die Verhältnisse in der Sozialwohnung, in der Sascha K. und seine 48-jährige Mutter Elisabeth wohnten, beide Hartz-IV-Empfänger, waren aber alles andere als normal. Vermutlich haben die beiden monatelang ohne ausreichende Nahrung und ohne Kontakte dahinvegetiert. „Leben“, sagt Nachbar …, „kann man das ja nicht nennen.“ … Im Polizeiprotokoll ist vermerkt, es seien keinerlei Lebensmittelvorräte gefunden worden. ... Zum Artikel …

Juraforum: „Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet zur Hilfe!“
... Im Grundgesetz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, Art. 1 Abs. 1 GG. Außerdem sind Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die nachfolgenden Grundrechte „als unmittelbar geltendes Recht“ ausdrücklich gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG. Für den 20-jährigen Mann aus Speyer müssen die Garantie der Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip nur leere Worthülsen und nicht sättigende Absichtserklärungen gewesen sein. Der arbeitslose Mann verhungerte im April 2007 in Deutschland, weil das Geld für Lebensmittel fehlte. … Wer Sanktionen verhängt, darf nicht die Augen vor den Folgen verschließen! ... Zum Artikel …

und soeben frisch aus dem Ticker geflossen:
Hungertod durch Hartz IV. Caritas fordert mehr ALG

In der Debatte um Mindestlohn und Freibetragsregelung bei ALG2 gibt es neue Äußerungen von Münterfering:

Der Sozialticker: Hartz IV Empfänger verdienen wohl noch zu viel
So ist laut Müntefering zufolge - der Mindestlohn und die Zuverdienstmöglichkeiten der Bezieher von Arbeitslosengeld II noch strittig. Er halte eine Verständigung für möglich, den Freibetrag von 100 Euro bei Zuverdiensten auf einen Sockelbetrag von 35 bis 40 Euro zu verringern. Dadurch soll der Anreiz steigen, dass sich Arbeitslose nicht mit einem geringen Zuverdienst und staatlichen Zahlungen einrichten. Quelle: Reuters. Damit folgt ein weiterer Schritt in die Ausgrenzung von sozial Schwachen in Richtung Armut trotz Arbeit. Wie auch sein letzter Coup: “Wer nicht arbeitet - soll auch nicht essen”, hatte der SPD Politiker schon einen messbaren Erfolg erzielen können, denn wie den Medien bekannt, gibt es bereits ein erstes Hartz IV Todesopfer, welcher den qualvollsten Tod unterlegen ist - dem Verhungern. ... Zum Artikel …

Wiesbadener Kurier: "Hartz IV plus X"
Müntefering betont stattdessen, dass er einen generellen Mindestlohn favorisiert. Differenzierungen seien möglich, etwa nach Ost und West sowie nach "ungelernten und grundqualifizierten" Mitarbeitern. … Einig sind sich Union und SPD bisher über Kombilöhne bei jüngeren Arbeitslosen und besonders schwer Vermittelbaren. Auch die Zuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV sollen strenger gefasst werden. Bisher dürfen die ersten 100 Euro, die neben dem Arbeitslosengeld II verdient werden, komplett behalten werden. Dies soll nach Münteferings Vorstellungen auf "35 oder 40 Euro" abgesenkt werden. Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen zu animieren, möglichst Vollzeitstellen zu suchen, statt sich mit Mini-Verdiensten neben Hartz IV zufrieden zu geben. ... Zum Artikel

Siehe auch :
Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug (1) (WCN, 19.04.2007)
Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug (2) (WCN, 27.04.2007)
Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug (3) (WCN, 27.06.2007)

Kategorie: Soziales

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